Inklusion an der Staatlichen Realschule Elsenfeld
Gemäß der 2009 ratifizierten UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung sowie Artikel 3 des Grundgesetzes, wonach niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf, werden SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die zugleich die Realschuleignung haben, gezielt unterstützt, um es ihnen zu ermöglichen, ihr Leistungsvermögen zeigen zu können. Dies geschieht durch
- individuelle Unterstützungsmaßnahmen (z.B. spezifische Pausenregelungen, Aufgabenstellungen…), die an der Schule durch LehrerInnen und Schulleitung geregelt werden, sowie
- Notenausgleichs- (z.B. Zeitzuschlag) und Notenschutzmaßnahmen (z.B. Nichtbewertung der Rechtschreibung), welche in Prüfungssituationen relevant sind und von der MB-Dienststelle geprüft werden.
Dabei werden Schulen und Eltern vom Mobilen Sonderpädagogischen Dienst mit den Förderschwerpunkten
- Hören,
- Sehen,
- Autismus und
- körperlich-motorische Entwicklung
unterstützt.
Wenden Sie sich bitte im Bedarfsfall an unsere Inklusionsbeauftragte
Michaela Grimm (michaela.grimm@rse-online.de)
Inklusion – Schüler mit Behinderungen und sonderpädagogischem Förderbedarf an Bayerns Schulen

